RS Vwgh 1988/9/21 87/03/0031

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Veröffentlicht am 21.09.1988
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90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §84 Abs2;
StVO 1960 §84 Abs3;
StVO 1960 §84 Abs4;

Rechtssatz

Ein Entfernungsauftrag gem § 84 Abs 4 StVO ist rechtsrichtig ausgesprochen, wenn es sich um eine nach § 84 Abs 2 StVO verbotene Ankündigung handelt, die ohne Vorliegen einer Ausnahmegenehmigung nach § 84 Abs 3 StVO angebracht worden ist. Nur im Falle des Vorliegens einer rechtswirksamen Ausnahmegenehmigung hat ein Entfernungsauftrag zu unterbleiben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030031.X06

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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