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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ausführungen zur Notwendigkeit der Einholung eines Gutachtens eines kraftfahrtechnischen Sachverständigen sowie der Zeugeneinvernahme des Zulassungsbesitzers, wenn der einer Übertretung des § 4 Abs 1 lit a StVO Beschuldigte behauptet, eine Kollision habe nicht stattgefunden bzw. die Schäden könnten nicht von "seinem" Fahrzeug verursacht worden sein.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988030027.X05Im RIS seit
19.09.2006