RS Vwgh 1988/9/21 88/03/0019

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Veröffentlicht am 21.09.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs4 lita;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Das G schreibt nicht vor, in welcher Form ein auf Vorführung gerichtetes Begehren zu ergehen hat. Über ein solches Begehren hinaus ist eine Belehrung und Einflussnahme durch das amtshandelnde Organ der Straßenaufsicht nicht erforderlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988030019.X05

Im RIS seit

15.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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