RS Vwgh 1988/9/21 87/13/0257

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Veröffentlicht am 21.09.1988
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §12 Abs2;
BewG 1955 §14 Abs3;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989, 172;

Rechtssatz

Ist im Hauptveranlagungszeitpunkt ein Darlehen zinsenfrei, so ist sein Wert unter Berücksichtigung der im § 14 Abs 3 BewG vorgesehenen Abzinsung zu ermitteln. Nachträgliche Änderungen führen unter den Voraussetzungen des § 13 VermStG zur Neuveranlagung. Eine später, vorübergehend auf Grund geänderter Rechtslage bestehende Verzinslichkeit ändert die vorgenommene Bewertung nicht rückwirkend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987130257.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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