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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §12 Abs2;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1989, 172;Rechtssatz
Ist im Hauptveranlagungszeitpunkt ein Darlehen zinsenfrei, so ist sein Wert unter Berücksichtigung der im § 14 Abs 3 BewG vorgesehenen Abzinsung zu ermitteln. Nachträgliche Änderungen führen unter den Voraussetzungen des § 13 VermStG zur Neuveranlagung. Eine später, vorübergehend auf Grund geänderter Rechtslage bestehende Verzinslichkeit ändert die vorgenommene Bewertung nicht rückwirkend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987130257.X01Im RIS seit
14.01.2002