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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §46;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/02/0070 E 4. September 1986 RS 5Stammrechtssatz
Einem im Straßenaufsichtsdienst eingesetzten Beamten ist schon auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung zuzugestehen, Vorkommnisse des Straßenverkehrs zutreffend wahrzunehmen und diese Wahrnehmungen auch richtig wiederzugeben (Hinweis E 22.5.1985, 83/03/0355).
Schlagworte
Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte ZeugenaussagenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988030156.X02Im RIS seit
03.10.2006