RS Vwgh 1988/9/21 88/03/0156

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.09.1988
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §46;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/02/0070 E 4. September 1986 RS 5

Stammrechtssatz

Einem im Straßenaufsichtsdienst eingesetzten Beamten ist schon auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung zuzugestehen, Vorkommnisse des Straßenverkehrs zutreffend wahrzunehmen und diese Wahrnehmungen auch richtig wiederzugeben (Hinweis E 22.5.1985, 83/03/0355).

Schlagworte

Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988030156.X02

Im RIS seit

03.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten