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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §9 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2847/77 E 30. Jänner 1979 VwSlg 9752 A/1979 RS 1Stammrechtssatz
Der Gesetzgeber bedient sich im Lebensmittelgesetz 1975 § 9 Abs 3 jener Rechtsetzungstechnik (arg.: "hat zuzulassen"), mit der in der Gesetzessprache typischerweise eine Behördenzuständigkeit zur Entscheidung im Rahmen gesetzlicher Gebundenheit zum Ausdruck gebracht wird. Es erwächst daher dem Antragsteller unter der rechtserheblichen Voraussetzung, daß die Zulassung mit dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung vereinbar ist, ein Rechtsanspruch auf Stattgebung seines Antrages.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988100086.X01Im RIS seit
16.01.2007