RS Vwgh 1988/9/21 88/03/0019

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Veröffentlicht am 21.09.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §52;
StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §5 Abs4 lita;

Rechtssatz

Eine Verpflichtung, dem Lenker eines Fahrzeuges nach vollzogenem Test das Alkoteströhrchen anlässlich einer Amtshandlung nach § 5 Abs 4 lit a StVO vorzuweisen, ist dem Gesetz ebensowenig zu entnehmen wie eine Verpflichtung zur Aufbewahrung des Teströhrchens für eine spätere Begutachtung durch einen SV (Hinweis auf E 12.4.1985, 85/18/0200).

Schlagworte

Alkotest Voraussetzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988030019.X03

Im RIS seit

15.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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