RS Vwgh 1988/9/21 87/03/0157

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Veröffentlicht am 21.09.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs7a;

Rechtssatz

Wurde die Höhe der Kosten mit V in Bauschbeträgen festgesetzt, so ist es für die Vorschreibung ohne Bedeutung, wie weit die Abschleppung tatsächlich erfolgte, auch wenn gleichzeitig andere Fahrzeuge abgeschleppt wurden. (Hinweis auf E vom 22.5.1985, 84/03/0064)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030157.X04

Im RIS seit

01.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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