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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §89a Abs7a;Rechtssatz
Wurde die Höhe der Kosten mit V in Bauschbeträgen festgesetzt, so ist es für die Vorschreibung ohne Bedeutung, wie weit die Abschleppung tatsächlich erfolgte, auch wenn gleichzeitig andere Fahrzeuge abgeschleppt wurden. (Hinweis auf E vom 22.5.1985, 84/03/0064)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030157.X04Im RIS seit
01.12.2005