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L71014 Mietwagengewerbe Taxigewerbe FiakergewerbeNorm
B-VG Art139 Abs6;Rechtssatz
Die Aufhebung der V des LH von OÖ vom 23.6.1987, Amtliche Linzer Zeitung Nr. 26/1987, über die Festsetzung einer Verhältniszahl für das Platzfuhrwerks-Gewerbe im Gebiet der Landeshauptstadt Linz durch den VfGH unter Setzung einer Frist bewirkt, dass die V in den Anlassfällen nicht mehr anzuwenden ist. In diesen Fällen wird einem ein Konzessionsansuchen abweisenden Bescheid, der sich auf diese V stützt, die rechtliche Grundlage entzogen, weshalb er gemäß § 42 Abs 2 Z 1 VwGG aufzuheben ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030186.X01Im RIS seit
10.01.2006