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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs4 lita;Rechtssatz
Dass die Behörde im Hinblick auf das Ausmaß der Verfärbung des Teströhrchens bis zu 2 mm über die Markierung der Tatbestand des Verdachtes der Beeinträchtigung durch Alkohol iSd § 5 Abs 4 lit a StVO als erfüllt betrachtete, ist frei von Rechtsirrtum.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988030019.X02Im RIS seit
15.09.2006