RS Vwgh 1988/9/22 86/08/0198

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.09.1988
beobachten
merken

Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ASVG §229 Abs1 Z2;
ASVG §500;
GSVG 1938 §223;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung, ob eine angestelltenversichtungspflichtige Tätigkeit im Sinne des § 223 Gewerbliches SozialversicherungsG 1938 vorliegt, kommt dem Umstand, dass sich der Begünstigungswerber an die Form der Vereinbarung über das Beschäftigungsverhältnis sowie an die Vereinbarung für die Fälle der Krankheit und des Urlaubes nicht mehr erinnern kann, keine rechtliche Bedeutung zu (Hinweis E 19.3.1987, 85/08/0066).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986080198.X02

Im RIS seit

30.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten