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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Stmk 1968 §57 Abs1;Rechtssatz
Auch während der Anhängigkeit eines Bauansuchens um nachträgliche Baubewilligung für ein konsenslos errichtetes Gebäude kann ein Beseitigungsauftrag ergehen; er kann allerdings erst nach rechtskräftiger Abweisung oder Zurückweisung des Bauansuchens vollstreckt werden (Hinweis auf E 27.11.1973, 1017/73, VwSlg 8510 A/1973).
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988060106.X01Im RIS seit
13.11.2006