RS Vwgh 1988/9/22 88/06/0106

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Veröffentlicht am 22.09.1988
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

BauO Stmk 1968 §57 Abs1;
BauRallg;
VVG §1;

Rechtssatz

Auch während der Anhängigkeit eines Bauansuchens um nachträgliche Baubewilligung für ein konsenslos errichtetes Gebäude kann ein Beseitigungsauftrag ergehen; er kann allerdings erst nach rechtskräftiger Abweisung oder Zurückweisung des Bauansuchens vollstreckt werden (Hinweis auf E 27.11.1973, 1017/73, VwSlg 8510 A/1973).

Schlagworte

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988060106.X01

Im RIS seit

13.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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