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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §151 Abs2;Rechtssatz
Ein beschränkt Entmündigter kann Ansprüche auf Arbeitslosengeld und Notstandshilfe geltend machen, ohne der Genehmigung durch den gesetzlichen Vertreter zu bedürfen (Hinweis auf E VS 22.9.1981, 365/79, VwSlg 10547 A71981).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Sozialversicherung Fürsorge Kriegsopferversorgung und Opferfürsorge Minderjährige Verwaltungsvorschriften vom bürgerlichen Recht abweichendEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988080250.X02Im RIS seit
01.12.2006