Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Es entspricht der Lebenserfahrung, dass Vorgänge des Straßenverkehrs durchaus durch rasches Wechseln der Blickrichtung mit ausreichender Sicherheit wahrgenommen werden können.
Schlagworte
Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020019.X05Im RIS seit
06.09.2006