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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §27;Rechtssatz
Die Säumnis der belangten Behörde fällt bei Zurückziehung des zugrundeliegenden Antrages nach Einbringung der Beschwerde weg.
Schlagworte
Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988110060.X01Im RIS seit
01.02.2007