Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Hat sich im Verwaltungsverfahren kein Anhaltspunkt dafür ergeben, dass beim Meldungsleger ein Mangel an "dienstlicher Erfahrung" vorliege, so ist die Behörde nicht gehalten, von sich aus entsprechende Ermittlungen zu pflegen.
Schlagworte
Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ZeugenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020015.X04Im RIS seit
06.09.2006