RS Vwgh 1988/9/23 88/11/0053

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Veröffentlicht am 23.09.1988
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §7 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/11/0293 E 18. September 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Es besteht zwar nach ständiger Rechtsprechung des VwGH keine Bindung des Arbeitsamtes an Versäumungsurteile im Sinne des § 7 Abs 1 erster Satz IESG, auf die Gründe für das Ergehen des Versäumungsurteils ist aber bei der Beweiswürdigung Bedacht zu nehmen (Hinweis E 17.10.1984, 83/11/0027).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988110053.X02

Im RIS seit

01.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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