RS Vwgh 1988/9/23 86/17/0086

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Veröffentlicht am 23.09.1988
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Index

L37308 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe Nächtigungsabgabe
Ortsabgabe Gästeabgabe Vorarlberg
L74008 Fremdenverkehr Tourismus Vorarlberg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §60 impl;
FremdenverkehrsG Vlbg 1978 §6;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/17/0087 Besprechung in:ÖStZB 1989/204;

Rechtssatz

Wie der VwGH in ständiger Rechtsprechung zur im wesentlichen gleichartigen Regelung des § 7 Abs 3 OÖ FremdenverkehrsG dargetan hat, kommt dem Verfahren zur Ermittlung des konkreten Fremdenverkehrsnutzens bei der Festsetzung des Interessentenbeitrages der Begründung dieses Ergebnisses im Beitragsbescheid entscheidendes Gewicht zu. In der Entscheidung müssen daher die maßgebenden Kriterien für die Bestimmung des Gesamtbetrages an Interessentenbeiträgen und für dessen Aufteilung auf die einzelnen Interessenten offen dargelegt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986170086.X05

Im RIS seit

23.09.1988

Zuletzt aktualisiert am

24.05.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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