Index
L37308 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeNorm
AVG §60 impl;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/17/0087 Besprechung in:ÖStZB 1989/204;Rechtssatz
Wie der VwGH in ständiger Rechtsprechung zur im wesentlichen gleichartigen Regelung des § 7 Abs 3 OÖ FremdenverkehrsG dargetan hat, kommt dem Verfahren zur Ermittlung des konkreten Fremdenverkehrsnutzens bei der Festsetzung des Interessentenbeitrages der Begründung dieses Ergebnisses im Beitragsbescheid entscheidendes Gewicht zu. In der Entscheidung müssen daher die maßgebenden Kriterien für die Bestimmung des Gesamtbetrages an Interessentenbeiträgen und für dessen Aufteilung auf die einzelnen Interessenten offen dargelegt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986170086.X05Im RIS seit
23.09.1988Zuletzt aktualisiert am
24.05.2017