RS Vwgh 1988/9/23 88/17/0146

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Veröffentlicht am 23.09.1988
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Index

L74007 Fremdenverkehr Tourismus Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs3;
AVG §68 Abs4;
FremdenverkehrsG Tir 1979 §36 Abs4;

Rechtssatz

Das im § 36 Abs 4 Tir FremdenverkehrsG normierte Recht der LReg, Beschlüsse und Verfügungen der Organe eines Fremdenverkehrsverbandes, die gegen G verstoßen, aufzuheben, stellt ein gegenüber den im § 68 Abs 3 und Abs 4 genannten Rechten der sachlich in Betracht kommenden OberBeh weitergehendes Recht der LReg dar, weil es einerseits nicht auf individuelle Akte beschränkt und andererseits nicht an die dort genannten engeren Voraussetzungen gebunden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988170146.X04

Im RIS seit

23.09.1988

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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