RS Vwgh 1988/9/23 88/02/0028

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Veröffentlicht am 23.09.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19;

Rechtssatz

Aus zahlreichen Vorstrafen wegen Übertretungen verkehrsrechtlicher Vorschriften ist eine offenbar negative Einstellung des Bfr gegenüber diesem rechtlich geschützten Werten ableitbar.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020028.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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