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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §25;Rechtssatz
Die Bestimmungen des § 9 Abs 1 IESG entsprechen den sachlich gleichen Regelungen des § 25 AlVG. Im Hinblick auf die Gleichartigkeit der Bestimmungen können die in der Rechtssprechung des VwGH zu dieser Gesetzesstelle über das Ausmaß der Sorgfaltpflicht des Leistungsempfängers auch bei der Auslegung des § 9 Abs 1 IESG herangezogen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110156.X01Im RIS seit
06.06.2006