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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
B-VG Art7 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1989, 148;Rechtssatz
Der Antrag auf Zuerkennung einer Prämie gem § 75 Abs 1 bis 6 MOG idF der MOG-Novelle 1986 ist bis zur Übernahme der Einzelrichtmenge durch den Milchwirtschaftsfonds unwiderruflich. Gegen diese Regelung bestehen im Hinblick auf die Freiwilligkeit der Teilnahme an der Aktion keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Verzicht Widerruf VwRallg6/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988170008.X01Im RIS seit
11.07.2001