RS Vwgh 1988/9/23 85/17/0132

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Veröffentlicht am 23.09.1988
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Index

L34008 Abgabenordnung Vorarlberg
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgVG Vlbg 1971 §74 Abs1;
BAO §201 impl;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989/159;

Rechtssatz

Nach der ständigen, zu verschiedenen Landesabgabenordnungen ergangenen Rechtsprechung des VwGH ist bei der bescheidmäßigen Festsetzung von Selbstbemessungabgaben nicht ein restlicher Abgabenbetrag, sondern die nunmehr als gesetzmäßig erkannte Abgabe insgesamt festzusetzen und vorzuschreiben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985170132.X01

Im RIS seit

23.09.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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