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L34008 Abgabenordnung VorarlbergNorm
AbgVG Vlbg 1971 §74 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1989/159;Rechtssatz
Nach der ständigen, zu verschiedenen Landesabgabenordnungen ergangenen Rechtsprechung des VwGH ist bei der bescheidmäßigen Festsetzung von Selbstbemessungabgaben nicht ein restlicher Abgabenbetrag, sondern die nunmehr als gesetzmäßig erkannte Abgabe insgesamt festzusetzen und vorzuschreiben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985170132.X01Im RIS seit
23.09.1988