RS Vwgh 1988/9/23 86/17/0086

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Veröffentlicht am 23.09.1988
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Index

L37308 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe Nächtigungsabgabe
Ortsabgabe Gästeabgabe Vorarlberg
L74008 Fremdenverkehr Tourismus Vorarlberg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §60 impl;
FremdenverkehrsG Vlbg 1978 §6;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/17/0087 Besprechung in:ÖStZB 1989/204;

Rechtssatz

Die dem Abgabepflichtigen gem § 6 Abs 3 Vlbg FremdenverkehrsG 1978 gewährte Gelegenheit, in das Verzeichnis nach Abs 2 dieser Gesetzesstelle Einsicht zu nehmen, vermag die fehlende Begründung des sodann erlassenenen Bescheides nicht zu sanieren, zumal auch dem Verzeichnis selbst die Entscheidungsgrundlagen nicht entnommen werden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986170086.X07

Im RIS seit

23.09.1988

Zuletzt aktualisiert am

24.05.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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