Index
L34008 Abgabenordnung VorarlbergNorm
AbgVG Vlbg 1971 §72;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1989/159;Rechtssatz
Schreitet die Behörde zur Schätzung, so muß der Sachverhalt, welcher die tatbestandsmäßige Voraussetzung für eine Schätzung bildet, seinerseits stets in einem von wesentlichen Mängeln freien Verfahren gewonnen worden sein. Weiters ist in Schätzungsfällen zu begründen, von welchen Ermittlungsergebnissen die Abgabenbehörde bei der Schätzung ausgegangen ist, auf welche Weise sie zu den Ermittlungsergebnissen gekommen ist, welche Schlußfolgerungen tatsächlicher Art aus den Ermittlungsergebnissen gezogen wurden und auf Grund welcher Überlegungen dies geschah (Hinweis E 13.12.1985, 84/17/0034).
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985170132.X04Im RIS seit
23.09.1988