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13/02 Vermögensrechtliche KriegsfolgenNorm
ABGB §823;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1989, 71;Rechtssatz
Wurde mit Erkenntnis der Rückstellungskommission das Testament des Vaters des Rückstellungswerbers als nichtig festgestellt, so vernichtete dieser Ausspruch das Rechtsgeschäft mit Wirkung ex tunc. Der Rückstellungswerber befand sich damit in der Lage des siegreichen Klägers im Rechtsstreit über eine Erbschaftsklage nach § 823 ABGB, zumal gem § 15 Abs 1 des Dritten RStG über Ansprüche, die sich aus der Nichtigkeit von Vermögensentziehungen ergaben, einschließlich der Rückgriffsansprüche zwischen mehreren Erwerbern, ausschließlich Rückstellungskommissionen zu entscheiden hatten und einer Geltendmachung derartiger Ansprüche im Zivilrechtswege Unzulässigkeit des Rechtsweges entgegenstand.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985170020.X01Im RIS seit
09.08.2001