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13/02 Vermögensrechtliche KriegsfolgenNorm
ABGB §797;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1989, 71;Rechtssatz
Hat die Rückstellungskommission das Testament des Vaters des Rückstellungswerbers als nichtig festgestellt, so war es nicht erforderlich, daß durch das Rückstellungserkenntnis das "gesamte Verlassenschaftsverfahren als nichtig festgestellt worden" wäre; da mit der Einantwortung das Eigentum an den Verlassenschaftssachen auf den Erbschaftsbesitzer nur unter der Voraussetzung übergeht, daß er der wahre Erbe ist dh die Übertragungswirkung der Einantwortung materiell niemals rechtskräftig wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985170020.X03Im RIS seit
09.08.2001