RS Vwgh 1988/9/23 87/11/0156

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Veröffentlicht am 23.09.1988
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §9 Abs1;

Rechtssatz

Der Empfänger ist NICHT GUTGLÄUBIG, wenn er auf Grund der Mitteilungen über die Vorschussgewährung und auf Grund des Bescheides erkennen musste, dass das Arbeitsamt ÜBERSEHEN hat, im Bescheid vom insgesamt zuerkannten Insolvenz-Ausfallgeld EINEN DER AUSBEZAHLTEN VORSCHÜSSE abzuziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110156.X03

Im RIS seit

06.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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