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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
IESG §9 Abs1;Rechtssatz
Der Empfänger ist NICHT GUTGLÄUBIG, wenn er auf Grund der Mitteilungen über die Vorschussgewährung und auf Grund des Bescheides erkennen musste, dass das Arbeitsamt ÜBERSEHEN hat, im Bescheid vom insgesamt zuerkannten Insolvenz-Ausfallgeld EINEN DER AUSBEZAHLTEN VORSCHÜSSE abzuziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110156.X03Im RIS seit
06.06.2006