RS Vwgh 1988/9/23 88/17/0146

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Veröffentlicht am 23.09.1988
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L74007 Fremdenverkehr Tourismus Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs7;
FremdenverkehrsG Tir 1979 §36 Abs4;

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 68 Abs 7 AVG gilt ganz allgemein für die Anrufung des Aufsichtsrechtes im Gegensatz zur Verfolgung der Rechte der Partei im ordentlichen Instanzenzug; so insb auch dann, wenn das Aufsichtsrecht einer staatlichen Beh oder einer Beh des Landes gegenüber Beschlüsse von Organen der Selbstverwaltungskörperschaft in Frage steht (Hinweis E 21.4.1955, 836/55).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988170146.X03

Im RIS seit

23.09.1988

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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