RS Vwgh 1988/9/23 88/02/0015

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Veröffentlicht am 23.09.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;

Rechtssatz

Es existiert keine Vorschrift, wonach in der Zeugenaussage eines Meldungslegers in bestimmten Worten ein genauer Tatvorwurf enthalten sein müsste.

Schlagworte

Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020015.X06

Im RIS seit

06.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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