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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 impl;Rechtssatz
Hat sich der Bf an eine Anweisung seines Rechtsbeistandes gehalten, könnte eine unrichtige Auskunft des Bediensteten der Einlaufstelle des VwGH keinen Wiedereinsetzugnsgrund bilden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988100115.X01Im RIS seit
24.01.2007