RS Vwgh 1988/9/26 87/10/0147

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Veröffentlicht am 26.09.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/03 Weinrecht

Norm

AVG §45 Abs2;
WeinG 1961 §19 Abs5 litb;
WeinG 1961 §51 Abs3 lita;

Rechtssatz

Die im Gutachten als "statistisch kaum erfüllbar bezeichnete Voraussetzung für die im Beschwerdefall errechneten Mostgewichte an der jeweiligen gesetzlichen Mindestgrenze, nämlich dass "für jede einzelne Teilmenge ein Mostgewicht in exakt derselben Höhe wie das der resultierenden Gesamtmenge angenommen werden müsste", lässt noch nicht den zwingenden Schluss auf die Aufzuckerung der Weine durch den Besch zu.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987100147.X03

Im RIS seit

26.09.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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