RS Vwgh 1988/9/26 88/10/0129

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.09.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0500/72 E 26. Februar 1974 RS 3

Stammrechtssatz

Der Begriff "Identität der Sache" muß in erster Linie aus einer rechtlichen Betrachtungsweise heraus beurteilt werden. Eine rein technische oder mathematische Betrachtungsweise tritt in der Regel dagegen in den Hintergrund.

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988100129.X01

Im RIS seit

24.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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