Index
L80001 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
AVG §37;Rechtssatz
Zum Inhalt eines Flächenwidmungsplanes ist kein Parteiengehör zu gewähren, weil dieser nicht den Charakter von "Tatsachen" besitzt, die im Wege eines Ermittlungsverfahrens gewonnen werden.
Schlagworte
Abstandnahme vom Parteiengehör Parteiengehör Erhebungen ErmittlungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987100158.X01Im RIS seit
19.05.2006