RS Vwgh 1988/9/27 88/10/0094

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.09.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §74;
VStG §5 Abs1;
VStG §9 Abs1;

Rechtssatz

Der gewerberechtliche Geschäftsführer ist für die Übertretung des LMG in dieser Eigenschaft nicht strafbar.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988100094.X02

Im RIS seit

27.09.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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