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Verwaltungsverfahren - VStGNorm
VStG §31Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/10/0040 E 29. September 1986 RS 5Stammrechtssatz
Lässt das dem Beschuldigten vorgeworfene Verhalten keine Zweifel darüber aufkommen, weshalb er verfolgt wird (die Aufforderung zur Rechtfertigung als Beschuldigter enthält alle die für die Umschreibung des strafbaren Verhaltens erforderlichen Sachverhaltselemente), so liegt auch dann eine taugliche Verfolgungshandlung vor, wenn die verletzte Verwaltungsvorschrift unrichtig (unvollständig) oder überhaupt nicht zitiert wird. (Hinweis auf E vom 12.12.1975, 0399/75)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988100119.X02Im RIS seit
07.04.2022Zuletzt aktualisiert am
07.04.2022