RS Vwgh 1988/9/27 88/10/0119

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Veröffentlicht am 27.09.1988
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Index

Verwaltungsverfahren - VStG
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §31
VStG §32 Abs2

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/10/0040 E 29. September 1986 RS 5

Stammrechtssatz

Lässt das dem Beschuldigten vorgeworfene Verhalten keine Zweifel darüber aufkommen, weshalb er verfolgt wird (die Aufforderung zur Rechtfertigung als Beschuldigter enthält alle die für die Umschreibung des strafbaren Verhaltens erforderlichen Sachverhaltselemente), so liegt auch dann eine taugliche Verfolgungshandlung vor, wenn die verletzte Verwaltungsvorschrift unrichtig (unvollständig) oder überhaupt nicht zitiert wird. (Hinweis auf E vom 12.12.1975, 0399/75)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988100119.X02

Im RIS seit

07.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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