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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASchG 1972;Rechtssatz
Empfiehlt ein Beamter des Arbeitsinspektorates die Anschaffung bestimmter Kästen, wird aber später dem Betriebsinhaber von Beamten des Arbeitsinspektorates wiederholt erklärt, diese Kästen entsprächen nicht den gesetzlichen Bestimmungen, sie würden aber toleriert, WENN VORHER SEITENS DER FIRMA UM GENEHMIGUNG ANGESUCHT werde, so stellt es keinen entschuldbaren Rechtsirrtum dar, wenn der Betriebsinhaber der Meinung ist, er bedürfe im Hinblick auf die seinerzeitige Empfehlung des Beamten des Arbeitsinspektors keiner Ausnahmegenehmigung mehr. Das Erfordernis einer baulichen Änderung
allein stellt keinen Schuldausschließungsgrund dar (Hinweis E 25.2.1988, 87/08/0144).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988080113.X07Im RIS seit
01.06.2001Zuletzt aktualisiert am
16.04.2014