RS Vwgh 1988/9/27 88/08/0146

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Veröffentlicht am 27.09.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §31 Abs1;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Auf die Behauptung in der VwGH-Beschwerde, es sei Verfolgungsverjährung eingetreten, ist ungeachtet des Umstandes einzugehen, dass der Bfr diese Einwendung nicht bereits gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis vorgebracht hat.

Schlagworte

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988080146.X02

Im RIS seit

01.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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