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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VStG §31 Abs1;Rechtssatz
Auf die Behauptung in der VwGH-Beschwerde, es sei Verfolgungsverjährung eingetreten, ist ungeachtet des Umstandes einzugehen, dass der Bfr diese Einwendung nicht bereits gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis vorgebracht hat.
Schlagworte
Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988080146.X02Im RIS seit
01.12.2006