RS Vwgh 1988/9/27 87/11/0142

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Veröffentlicht am 27.09.1988
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Index

23/01 Konkursordnung
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §1 Abs2 Z1;
KO §25 Abs1;

Rechtssatz

Bei einem vorzeitigen Austritt nach § 25 Abs 1 KO ist für die Beurteilung des Abfertigungsanspruches der Termin, mit dem das Dienstverhältnis vom Masseverwalter durch eine im Zeitpunkt des Austrittes erklärte Kündigung hätte beendet werden können, maßgebend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110142.X03

Im RIS seit

02.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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