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23/01 KonkursordnungNorm
IESG §1 Abs2 Z1;Rechtssatz
Bei einem vorzeitigen Austritt nach § 25 Abs 1 KO ist für die Beurteilung des Abfertigungsanspruches der Termin, mit dem das Dienstverhältnis vom Masseverwalter durch eine im Zeitpunkt des Austrittes erklärte Kündigung hätte beendet werden können, maßgebend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110142.X03Im RIS seit
02.06.2006