RS Vwgh 1988/9/27 87/08/0131

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Veröffentlicht am 27.09.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §16;
AZG §28;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Rechtssatz

Eine dem Beschuldigten zugestellte Strafverfügung stellt auch dann eine die Verjährung unterbrechende Verfolgungshandlung dar, wenn in ihr eine unrichtige zulässige Einsatzzeit (nach § 16 Abs 2 AZG statt § 16 Abs 4 AZG) genannt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987080131.X06

Im RIS seit

27.09.1988

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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