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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AZG §16;Rechtssatz
Eine dem Beschuldigten zugestellte Strafverfügung stellt auch dann eine die Verjährung unterbrechende Verfolgungshandlung dar, wenn in ihr eine unrichtige zulässige Einsatzzeit (nach § 16 Abs 2 AZG statt § 16 Abs 4 AZG) genannt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987080131.X06Im RIS seit
27.09.1988Zuletzt aktualisiert am
24.06.2010