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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ArbIG 1974 §18 Abs1;Rechtssatz
Der einen Hotelbetrieb überprüfende Arbeitsinspektor bedarf zum Betreten der Küche nicht eines GESUNDHEITSPASSES NACH DEM BAZILLENAUSSCHEIDERG. Die diesbezüglich rechtsirrige Auffassung des Hotelinhabers stellt keinen Schuldausschließungsgrund dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988080117.X01Im RIS seit
23.03.2001