RS Vwgh 1988/9/27 88/08/0117

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Veröffentlicht am 27.09.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

ArbIG 1974 §18 Abs1;
BazillenausscheiderG §1;
BazillenausscheiderG §2;
VStG §5 Abs2;

Rechtssatz

Der einen Hotelbetrieb überprüfende Arbeitsinspektor bedarf zum Betreten der Küche nicht eines GESUNDHEITSPASSES NACH DEM BAZILLENAUSSCHEIDERG. Die diesbezüglich rechtsirrige Auffassung des Hotelinhabers stellt keinen Schuldausschließungsgrund dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988080117.X01

Im RIS seit

23.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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