RS Vwgh 1988/9/27 87/08/0026

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Veröffentlicht am 27.09.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/02/0053 E VS 3. Oktober 1985 VwSlg 11894 A/1985 RS 1

Stammrechtssatz

§ 44 a lita VStG bestimmt, daß der "Spruch" (§ 44 Abs 1 Z 6 leg cit), wenn er nicht auf Einstellung lautet, "die als erwiesen angenommene Tat" zu enthalten hat. Das heißt, daß jene Tat im Spruch so eindeutig umschrieben sein muß, daß kein Zweifel darüber besteht, wofür der Täter bestraft worden ist. (Hinweis E vom 5.12.1983, 82/10/0125)

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987080026.X05

Im RIS seit

27.09.1988

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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