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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §9 Abs2;Rechtssatz
Der Nachweis der Zustimmung der zum verantwortlichen Beauftragten bestellten Person muss nicht schon vor Begehung der Verwaltungsübertretung der Behörde gegenüber erbracht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986080095.X01Im RIS seit
03.04.2006Zuletzt aktualisiert am
05.05.2009