RS VwGH Erkenntnis 1988/09/27 88/08/0054

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Veröffentlicht am 27.09.1988
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Rechtssatz

In der Tatumschreibung muss zum Ausdruck kommen, ob ein bestimmter Besch die Tat in eigener Verantwortung oder als der für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen oder Personengemeinschaften ohne Rechtspersönlichkeit strafrechtlich Verantwortliche begangen hat (Hinweis E 16.1.1987, 86/18/0073).

Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)
Im RIS seit
13.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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