RS Vwgh 1988/9/27 88/08/0146

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.09.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §31 Abs1;

Rechtssatz

Die eingetretene Verjährung ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988080146.X01

Im RIS seit

01.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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