RS Vwgh 1988/9/27 87/11/0235

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Veröffentlicht am 27.09.1988
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

ABGB §1431;
ABGB §877;
IESG §1 Abs2;

Rechtssatz

Die aufgrund eines nichtigen Lehrvertrages erbrachten, ihrer Natur nach nicht mehr rückstellbaren Arbeitsleistungen sind nach den Regeln des Bereicherungsrechtes zu vergüten. (Hinweis auf E 19.4.1988, 87/11/0021)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110235.X02

Im RIS seit

13.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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