Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1431;Rechtssatz
Die aufgrund eines nichtigen Lehrvertrages erbrachten, ihrer Natur nach nicht mehr rückstellbaren Arbeitsleistungen sind nach den Regeln des Bereicherungsrechtes zu vergüten. (Hinweis auf E 19.4.1988, 87/11/0021)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110235.X02Im RIS seit
13.06.2006