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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §9 Abs2 idF 1983/176;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/08/0213 E 9. Juni 1988 RS 1Stammrechtssatz
Von einem aus der Zeit vor der Begehung der Verwaltungsübertretung stammenden Zustimmungsnachweis zur Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten gem § 9 Abs 4 VStG kann nur dann gesprochen werden, wenn ein die Zustimmung zur Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten betreffendes Beweisergebnis schon vor der Begehung der Tat vorhanden war (etwa in Form einer entsprechenden Urkunde, aber auch einer Zeugenaussage etc.).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987080322.X01Im RIS seit
06.04.2006