RS Vwgh 1988/9/27 87/08/0026

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Veröffentlicht am 27.09.1988
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §31 Abs1;
VStG §31 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Unter dem Gesichtspunkt der Verfolgungsverjährung ist sowohl die spätere Änderung der Art der Verantwortlichkeit in Bezug auf eine von Anfang an als Beschuldigte angesprochene Person als auch jene der Subsumtion der Text ohne Belang.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987080026.X06

Im RIS seit

27.09.1988

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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