RS Vwgh 1988/9/28 88/02/0055

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Veröffentlicht am 28.09.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §102 Abs1;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Die Regelung des § 102 Abs 1 KFG schließt die Verpflichtung ein, die Inbetriebnahme und damit auch das Lenken eines Kraftfahrzeuges zu unterlassen, wenn dies im Rahmen des Zumutbaren vorgenommene "Überzeugen" zu dem Ergebnis geführt hat, dass das Kraftfahrzeug den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften nicht entspricht (Hinweis auf E 26.11.1980, 0750/80, VwSlg 10308 A/1980).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020055.X01

Im RIS seit

07.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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