RS Vwgh 1988/9/28 88/02/0007

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Veröffentlicht am 28.09.1988
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Index

StVO
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2
StVO 1960 §52 litc Z24

Rechtssatz

Es muss den zur Wahrnehmung der Vorgänge des öffentlichen Straßenverkehrs bestellten und geschulten Organen der Sicherheitswache zugebilligt werden, dass sie in der Lage sind, Verkehrssituationen (hier: Nichtbeachtung des Vorschriftzeichens gem § 52 lit c Z 24 StVO) richtig zu erkennen und wiederzugeben (Hinweis auf E 28.4.1977, 1161/75).

Schlagworte

Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonenfreie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020007.X01

Im RIS seit

02.03.2020

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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